Erfahrungen unserer Mandanten
Was Menschen
über uns sagen
Erbrechtliche Fragen sind persönlich und oft belastend. Was zählt, ist das Gefühl, dass man gut begleitet wurde — rechtlich und menschlich.
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Betreute Familien
4.9
Ø Bewertung
14
Jahre Erfahrung
3
Erbrechtsspezialist·innen
Stimmen
Erfahrungsberichte
Beatrice Müller
Windisch, Kanton Aargau
Ich hatte von meiner Mutter zu Lebzeiten eine Wohnung bekommen und wollte wissen, wie das nach ihrem Tod mit meinen Geschwistern verrechnet wird. Herr Huber hat mir das Thema Ausgleichung so erklärt, dass ich es wirklich verstanden habe. Am Ende hatten wir alles dokumentiert und meine Mutter war deutlich beruhigter.
Februar 2026 · Erbvorbezug und Ausgleichung
Rudolf Zimmermann
Aarau, Kanton Aargau
Wir hatten nach dem Tod meines Vaters tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung des Nachlasses. Mein Bruder war nicht bereit, überhaupt zu reden. Titlisfels hat das Verfahren klar geführt, unsere Position stark vertreten und am Ende gab es ein Urteil, mit dem ich leben kann.
Januar 2026 · Erbteilungsklage
Elisabeth Kunz
Baden, Kanton Aargau
Mein Mann und ich wollten eine Stiftung gründen, um einen Teil unseres Vermögens langfristig einem sozialen Zweck zu widmen. Frau Kessler hat uns durch den gesamten Prozess begleitet — von der Zweckdefinition bis zur Registrierung. Der Aufwand war grösser als erwartet, aber das war von Anfang an offen kommuniziert worden.
März 2026 · Stiftungsgründung
Hans Steiner
Suhr, Kanton Aargau
Nach dem Ableben meiner Eltern gab es Uneinigkeit unter uns vier Geschwistern über das Ferienhaus in den Bergen. Herr Wyss hat uns durch ein schwieriges Verfahren begleitet und dabei nie den Blick dafür verloren, dass wir nach dem Urteil noch als Familie existieren müssen.
Februar 2026 · Erbteilungsklage
Monika Roth
Lenzburg, Kanton Aargau
Ich wollte meiner Tochter meinen Anteil an einer kleinen Liegenschaft übertragen und dabei alles korrekt dokumentieren. Titlisfels hat die Situation rasch erfasst, alle nötigen Schritte erklärt und die Unterlagen so ausgearbeitet, dass spätere Auslegungsfragen deutlich unwahrscheinlicher sind.
Januar 2026 · Erbvorbezug
Peter Frey
Zofingen, Kanton Aargau
Das Erstgespräch hat mich überzeugt. Frau Kessler hat sich nicht beeilt, sondern sich Zeit genommen, um wirklich zu verstehen, was wir mit der Stiftung erreichen wollen. Das Ergebnis ist eine Gründungsurkunde, die unseren Vorstellungen entspricht — zu einem Preis, der im Voraus klar kommuniziert wurde.
Februar 2026 · Stiftungsgründung
Fallstudien
Ausgewählte Situationen
Drei anonymisierte Beispiele zeigen, wie erbrechtliche Begleitung in der Praxis aussieht.
Erbvorbezug mit drei Kindern in unterschiedlichen Lebenssituationen
Erbvorbezug und Ausgleichung · ca. 6 Wochen
Ausgangslage
Ein älteres Ehepaar hatte einem seiner drei Kinder bereits Kapital für den Hauskauf überlassen. Zwei andere Kinder hatten vergleichbare Zuwendungen zu anderen Zeitpunkten erhalten. Nirgends war systematisch festgehalten, wer wann wie viel bekommen hatte.
Vorgehen
Alle Zuwendungen wurden anhand von Belegen und Erinnerungsprotokollen erfasst und die voraussichtliche Ausgleichungspflicht berechnet. Das Ehepaar dokumentierte seine Absichten in einer notariell beglaubigten einseitigen Erklärung.
Ergebnis
Eine klare Dokumentation liegt vor. Das Ehepaar fühlt sich erleichtert, weil keine der drei Seiten im Unklaren gelassen wird. Das Risiko späterer Streitigkeiten hat sich deutlich verringert.
Familienstiftung für den Erhalt eines historischen Anwesens
Stiftungsgründung · ca. 4 Monate
Ausgangslage
Eine Familie besass ein historisch bedeutsames Anwesen im Aargau, das nicht aufgeteilt oder veräussert werden sollte. Die Eigentümerin wollte sicherstellen, dass das Haus auch nach ihrem Tod im Familienbesitz bleibt.
Vorgehen
Stiftungszweck und Governance wurden gemeinsam erarbeitet, die Gründungsurkunde sowie Statuten ausgearbeitet und die Stiftung im Handelsregister eingetragen.
Ergebnis
Die Familienstiftung besteht seit Januar 2025. Das Anwesen ist institutionell gesichert, Nutzungsregeln klar festgelegt und der Unterhalt über die Stiftungskapitalisierung geregelt.
Gerichtliche Erbteilung nach gescheiterter Mediation
Erbteilungsklage · ca. 18 Monate
Ausgangslage
Drei Erben stritten seit über zwei Jahren um die Verteilung eines Nachlasses, der ein Mehrfamilienhaus, Wertschriften und Bankguthaben umfasste. Eine Mediation war gescheitert, zentral im Streit war die Liegenschaftsbewertung.
Vorgehen
Klage wurde eingereicht, ein unabhängiges Liegenschaftsgutachten beantragt und der Fall sachlich vor dem zuständigen Bezirksgericht vertreten.
Ergebnis
Das Gericht hat eine Erbteilung nach gesetzlichen Quoten unter Berücksichtigung des Gutachtenswerts angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig, die Liegenschaft wird veräussert und der Erlös verteilt.
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