Titlisfels
Brücke über den Fluss – Symbol für Verbindung zwischen Generationen

Erbrechtskanzlei · Aarau · Schweiz

Vermögen sorgfältig übergeben.
Generationen verbinden.

Titlisfels begleitet Sie durch alle Fragen des Erbrechts — vom Erbvorbezug bis zur Erbteilungsklage. Mit dem nötigen Fingerspitzengefühl für familiäre Zusammenhänge und dem rechtlichen Fachwissen für belastbare Lösungen.

+41 62 837 29 14 [email protected] Klosterstrasse 28, 5000 Aarau

Leistungsspektrum

Erbrechtliche Beratung auf verlässlicher Grundlage

Jede Situation rund um Nachlass und Erbschaft ist anders. Unsere Beratung richtet sich nach Ihrem konkreten Anliegen — diskret, fachkundig und mit dem Blick fürs Wesentliche.

Erbvorbezug und Ausgleichung

Erbvorbezug und Ausgleichung

Vorausschauende Vermögensübertragungen an künftige Erben — rechtssicher dokumentiert und im Einklang mit den Ausgleichungsregeln des Schweizer Erbrechts. Damit spätere Streitigkeiten von vornherein vermieden werden.

  • Schenkungshistorie prüfen
  • Ausgleichungsberechnung
  • Dokumentation der Absichten
  • Integration in Nachlassplanung
ab CHF 440 Anfragen
Stiftungs- und Fondsgründung

Stiftungs- und Fondsgründung

Rechtliche Begleitung bei der Errichtung einer Schweizer Stiftung oder eines Fonds im Rahmen der Nachlassplanung. Von der Zweckbestimmung über die Gründungsstatuten bis zur Registrierung.

  • Zweckdefinition und Governance
  • Gründungsurkunde und Statuten
  • Handelsregistereintragung
  • Erstberatung Betrieb
ab CHF 1'080 Anfragen
Erbteilungsklage und gerichtliche Teilung

Erbteilungsklage und gerichtliche Teilung

Wenn eine Einigung unter Erben nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen im gerichtlichen Erbteilungsverfahren — sachlich, standhaft und mit Blick auf langfristige familiäre Verhältnisse.

  • Fallvorbereitung und Inventar
  • Gerichtliche Eingaben
  • Sachverständigenkoordination
  • Vollstreckung des Urteils
ab CHF 2'700 Anfragen

Warum Titlisfels

Was unsere Kanzlei auszeichnet

Fokus auf Erbrecht

Wir bearbeiten ausschliesslich erbrechtliche Mandate. Diese Spezialisierung ermöglicht eine Tiefe, die generalistische Kanzleien oft nicht erreichen.

Einfühlsame Beratung

Erbschaftsfragen berühren Familienbeziehungen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation wirklich zu verstehen, bevor wir rechtliche Wege vorschlagen.

Rechtssichere Dokumente

Von der ersten Beratung bis zur abschliessenden Beurkundung achten wir darauf, dass alle Dokumente einem späteren Prüfverfahren standhalten.

Verwurzelt in der Region

Unser Kanzleisitz in Aarau verschafft uns gute Kenntnis der kantonalen Behörden und Gerichte im Aargau und in der Deutschschweiz.

Transparente Honorare

Wir legen Kosten und Umfang vor Mandatsbeginn offen dar. So wissen Sie stets, womit Sie rechnen dürfen — ohne unangenehme Überraschungen.

Verlässliche Erreichbarkeit

Bei laufenden Mandaten sind wir für Sie erreichbar. Wir melden uns auf Anfragen innerhalb von zwei Werktagen zurück.

Jetzt handeln

Rechtzeitig vorsorgen bedeutet
Fürsorge für alle Beteiligten

Erbschaftsfragen stellen sich irgendwann in jedem Umfeld. Wer sich frühzeitig beraten lässt, schafft Klarheit — für sich selbst und für die Menschen, denen man etwas hinterlässt.

[email protected]

Häufige Fragen

Was Mandanten bewegt

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Das Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufbare Verfügung von Todes wegen. Der Erbvertrag hingegen ist ein vertragliches Instrument, das zwei oder mehr Parteien bindet — er kann nicht einseitig aufgehoben werden. In der Praxis wird der Erbvertrag häufig zwischen Eheleuten oder in Patchwork-Situationen eingesetzt, um wechselseitige Ansprüche zu sichern.
Was bedeutet Pflichtteil im Schweizer Erbrecht?
Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil, der bestimmten Erben (Nachkommen, Eltern) zusteht und den der Erblasser nicht durch Testament oder Erbvertrag vollständig entziehen kann. Seit der Erbrechtsrevision von 2023 wurden die Pflichtteile reduziert und die Verfügungsfreiheit des Erblassers erweitert. Wir klären gerne, wie das auf Ihre konkrete Situation zutrifft.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ohne letztwillige Verfügung tritt die gesetzliche Erbfolge nach ZGB ein. Diese folgt den Parentelen: Nachkommen erben zuerst, dann Eltern und deren Nachkommen, dann Grosseltern. Der Ehegatte oder eingetragene Partner erhält einen gesetzlich definierten Anteil. Dies entspricht nicht immer dem Willen des Verstorbenen — weshalb eine frühzeitige Planung sinnvoll ist.
Kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden?
Ja. Jeder Erbe hat das Recht, die Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls auszuschlagen. Dies geschieht durch eine Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde. Eine Ausschlagung kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist. Nach Ausschlagung gehen die Ansprüche auf die nächste Parentele über.
Was ist Ausgleichung und wen betrifft sie?
Die Ausgleichungspflicht betrifft Nachkommen, die zu Lebzeiten des Erblassers Zuwendungen erhalten haben. Diese Zuwendungen werden beim Tod des Erblassers rechnerisch dem Nachlass zugeschlagen und dann auf den Erbteil angerechnet. Ziel ist eine faire Verteilung unter allen Nachkommen. Unser Service zum Erbvorbezug hilft, dies rechtzeitig zu dokumentieren und zu regeln.
Wie lange dauert ein Erbteilungsverfahren?
Die Dauer hängt stark von der Komplexität des Nachlasses und dem Verhalten der Parteien ab. Eine einvernehmliche Erbteilung kann in wenigen Wochen abgeschlossen werden. Gerichtliche Verfahren dauern häufig ein bis drei Jahre. Wir empfehlen, zunächst alle Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung auszuschöpfen, bevor der Klageweg beschritten wird.
Gibt es Erbschaftssteuern in der Schweiz?
Die Erbschaftssteuer ist in der Schweiz Kantonsangelegenheit. Im Kanton Aargau sind direkte Nachkommen sowie Ehegatten und eingetragene Partner von der Erbschaftssteuer befreit. Für entferntere Verwandte oder Dritte können jedoch Steuern anfallen. Wir können Ihre individuelle Situation einordnen und auf steuerwirksame Gestaltungsmöglichkeiten hinweisen.

Standort

Besuchen Sie uns in Aarau

Klosterstrasse 28, 5000 Aarau

Kontakt

Wir sind für Sie da

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen — wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen für ein erstes Gespräch bei Ihnen.

Kontaktdaten

Adresse

Klosterstrasse 28
5000 Aarau
Schweiz

Bürozeiten

Mo – Do: 08:30 – 12:00, 13:30 – 17:30
Fr: 08:30 – 12:00, 13:30 – 16:30
Sa – So: geschlossen

„Erbrechtliche Fragen verlangen nach einem Gegenüber, das sowohl das Recht kennt als auch versteht, was auf dem Spiel steht — für die Menschen hinter den Zahlen."

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