Über uns
Titlisfels –
Erbrechtskanzlei mit Haltung
Eine Kanzlei, die sich auf das Wesentliche konzentriert: verlässliche erbrechtliche Beratung, die Menschen in sensiblen Lebenssituationen begleitet.
← Zurück zur StartseiteGeschichte & Mission
Eine Kanzlei, gegründet aus Überzeugung
Titlisfels entstand aus dem Wunsch, erbrechtliche Beratung in der Schweiz auf eine andere Grundlage zu stellen. Zu oft erleben Familien, dass das Recht zwar korrekt angewendet wird, die persönliche Dimension dabei aber in den Hintergrund tritt. Das wollten wir anders machen.
Seit der Gründung in Aarau begleiten wir Einzelpersonen, Paare und Familien durch die teils komplexen Fragen rund um Nachlass, Vorsorge und Erbteilung. Unser Ansatz: erst verstehen, dann beraten. Wir nehmen uns die Zeit, die jede Situation verdient — unabhängig von ihrer rechtlichen Komplexität.
Der Name Titlisfels steht für Standfestigkeit. Ein Fels steht, auch wenn das Wasser des Wandels daran nagt. Genau das möchten wir für unsere Mandanten sein: ein verlässlicher Anker in schwierigen Momenten.
Unsere Kanzlei hat ihren Sitz an der Klosterstrasse 28 in Aarau, gut erreichbar im Herzen des Kantons Aargau. Wir arbeiten ausschliesslich im Bereich Erbrecht — diese Fokussierung erlaubt uns eine Tiefe und Kontinuität, die breiter aufgestellte Kanzleien selten bieten können.
Unsere Mission
Menschen in persönlich bedeutsamen Lebensübergängen mit rechtlicher Klarheit und menschlichem Verständnis begleiten — damit Vermögen und Werte in gute Hände gelangen.
Unsere Werte
- Diskretion in allen Mandaten
- Transparenz bei Kosten und Vorgehen
- Respekt vor familiären Dynamiken
- Sachlichkeit ohne Kälte
- Verlässlichkeit als Grundhaltung
Zahlen & Fakten
340+
Beratene Familien
14
Jahre Erfahrung
100%
Erbrechtsfokus
CH
Schweizer Recht
Unser Team
Die Menschen hinter der Kanzlei
Unsere Anwältinnen und Anwälte vereinen juristische Präzision mit einer aufmerksamen Haltung gegenüber dem, was Mandanten wirklich beschäftigt.
Markus Huber
Gründungspartner, LL.M. Erbrecht
Markus Huber berät seit über einem Jahrzehnt im Schweizer Erbrecht. Er hat sich auf komplexe Nachlasssituationen mit internationalen Bezügen spezialisiert und begleitet Familien in der Aargauer Region seit der Kanzleigründung.
Sara Kessler
Rechtsanwältin, MLaw
Sara Kessler ist auf Stiftungsrecht und Nachlassplanung spezialisiert. Mit ruhiger und strukturierter Arbeitsweise bringt sie Klarheit in komplexe Fragen rund um Familienstrukturen und Vermögensübertragung.
Thomas Wyss
Rechtsanwalt, Prozessrecht
Thomas Wyss vertritt Mandanten in gerichtlichen Erbteilungsverfahren und Erbschaftsstreitigkeiten. Seine Erfahrung in der Prozessführung verbindet er mit einem klar kommunikativen Stil gegenüber Klienten und Gerichten.
Qualität & Standards
Unser Qualitätsversprechen
Berufsrechtliche Zulassung
Alle Kanzleianwälte sind im Kanton Aargau zugelassen und unterliegen den berufsrechtlichen Vorschriften des BGFA.
Anwaltliche Schweigepflicht
Das Anwaltsgeheimnis schützt alle Mandatsinformationen umfassend. Diskretion ist bei uns keine Option, sondern Pflicht.
Fortlaufende Weiterbildung
Das Schweizer Erbrecht entwickelt sich weiter. Wir verfolgen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Fachliteratur kontinuierlich.
Interessenkonfliktprüfung
Vor Mandatsbeginn prüfen wir mögliche Interessenkonflikte sorgfältig — zum Schutz aller Beteiligten.
Klare Mandatsvereinbarung
Umfang, Honorar und Vorgehen werden schriftlich vereinbart. Damit haben beide Seiten von Anfang an eine verbindliche Grundlage.
Berufshaftpflichtversicherung
Unsere Tätigkeit ist durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert — eine weitere Sicherheitsebene für unsere Mandanten.
Erbrechtliche Kompetenz in der Deutschschweiz
Das Schweizer Erbrecht kennt klare Regelungen, die jedoch in der konkreten Anwendung viele Fragen aufwerfen. Wer zu Lebzeiten Vermögenswerte auf künftige Erben überträgt, wer eine Stiftung gründen oder familieninterne Konflikte über den Nachlass lösen möchte, steht vor Entscheidungen, die sorgfältige rechtliche Begleitung erfordern.
Titlisfels berät in diesen Fragen mit einer Tiefe, die aus der jahrelangen Fokussierung auf ein einziges Rechtsgebiet entsteht. Wir kennen die kantonalen Behörden und Notariate im Aargau, die Praxis der aargauischen Gerichte und die Besonderheiten des schweizerischen Nachlassrechts.
Unsere Beratung richtet sich an Privatpersonen, Ehepaare, Patchwork-Familien und Unternehmer, die ihren Nachlass vorausschauend regeln möchten. Ebenso begleiten wir Erbengemeinschaften, die sich in einer Teilungssituation befinden oder rechtliche Klärung suchen.
Erbschaftsfragen sind selten rein juristischer Natur. Sie berühren Familiengeschichte, persönliche Wünsche und manchmal tief verwurzelte Überzeugungen. Wir bringen die Fachkenntnis mit, die solche Situationen verlangen — und die menschliche Haltung, die sie verdienen.
Lernen Sie uns kennen
Ein erstes Gespräch kostet wenig Zeit und kann viel Klarheit bringen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Kontakt aufnehmen