Titlisfels
Erbrechtliche Leistungen Titlisfels

Leistungsübersicht

Drei Leistungen –
ein Rechtsgebiet

Erbvorbezug und Ausgleichung, Stiftungsgründung, gerichtliche Erbteilung. Jede Leistung ist in sich abgeschlossen und wird mit der gleichen Sorgfalt angegangen.

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Unser Ansatz

Wie wir ein Mandat angehen

1

Erstgespräch

Situationserfassung, erste Einschätzung, Klärung des Vorgehens

2

Mandatsvereinbarung

Schriftlicher Auftrag mit Honorar und Leistungsrahmen

3

Bearbeitung

Fachkundige Umsetzung mit laufender Mandantenkommunikation

4

Abschluss

Dokumentation, Abrechnung und Nachbereitung

Erbvorbezug und Ausgleichung

Leistung 01

Erbvorbezug und Ausgleichung

Wer Vermögenswerte zu Lebzeiten auf künftige Erben überträgt, legt damit den Grundstein für die spätere Nachlassverteilung — gewollt oder ungewollt. Das Schweizer Erbrecht ordnet bestimmte Zuwendungen der Ausgleichungspflicht zu: Sie werden beim Tod des Erblassers rechnerisch dem Nachlass zugeschlagen und auf den Erbteil des Empfängers angerechnet.

Unser Service hilft, diese Zusammenhänge frühzeitig zu verstehen und zu dokumentieren. Wir prüfen bestehende Schenkungshistorien, berechnen mögliche Ausgleichungsansprüche und helfen dabei, die Absichten des Schenkers in einer Form zu fixieren, die späteren Auslegungsstreitigkeiten zuvorkommen kann.

Inhalte dieser Leistung

  • Analyse bestehender Schenkungen und Vorempfänge
  • Berechnung der Ausgleichungsansprüche
  • Dokumentation der Zuwendungsabsichten
  • Abstimmung mit dem bestehenden Nachlassplan

Pauschalpreis ab

CHF 440

Beratung anfragen

Leistung 02

Stiftungs- und Fondsgründung

Eine Stiftung ist ein mächtiges Instrument der Nachlassplanung — wenn sie auf einem klaren Zweck und einer rechtssicheren Grundlage steht. Schweizer Familienstiftungen und gemeinnützige Stiftungen unterliegen unterschiedlichen Rechtsrahmen, und die Wahl des richtigen Vehikels hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Zielen des Stifters ab.

Wir begleiten den gesamten Gründungsprozess: von der Klärung des Stiftungszwecks über die Governance-Struktur bis zur Handelsregistereintragung. Unser Augenmerk gilt dabei nicht nur dem Formalen, sondern auch der inneren Stimmigkeit: Eine Stiftung, die zur persönlichen Vision des Stifters passt, hat bestand.

Inhalte dieser Leistung

  • Zweckdefinition und Governance-Konzept
  • Ausarbeitung Gründungsurkunde und Statuten
  • Einholung notarieller Beglaubigung
  • Handelsregistereintragung und Behördenkontakt
  • Erstberatung für den operativen Betrieb

Pauschalpreis ab

CHF 1'080

Beratung anfragen
Stiftungs- und Fondsgründung
Erbteilungsklage und gerichtliche Teilung

Leistung 03

Erbteilungsklage und gerichtliche Teilung

Nicht jede Erbengemeinschaft findet auf dem Verhandlungsweg zu einer Einigung. Wenn Bewertungsfragen offen bleiben, Inventarstreitigkeiten eskalieren oder Grundsätzliches ungeklärt ist, kann die gerichtliche Erbteilung der einzige Weg zu einer rechtsgültigen Lösung sein.

Wir vertreten Ihre Interessen in diesem Verfahren — von der Klageeinreichung über Beweiserhebung und Verhandlung bis zur Vollstreckung des Urteils. Dabei behalten wir im Blick, dass familiäre Beziehungen das Verfahren oft überdauern. Unser Ziel ist ein Ergebnis, das rechtlich standhält und menschlich vertretbar ist.

Inhalte dieser Leistung

  • Fallvorbereitung und Nachlassinventar
  • Ausarbeitung der Klage und gerichtlicher Eingaben
  • Koordination von Gutachtern und Sachverständigen
  • Vertretung an Verhandlungen und Anhörungen
  • Vollstreckung des Erbteilungsurteils

Pauschalpreis ab

CHF 2'700

Beratung anfragen

Entscheidungshilfe

Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?

Ihre Situation Erbvorbezug Stiftungsgründung Erbteilungsklage
Ich möchte meinem Kind jetzt schon etwas zukommen lassen
Ich will sicherstellen, dass spätere Erbstreitigkeiten vermieden werden
Ich möchte einen Teil meines Vermögens dauerhaft einem bestimmten Zweck widmen
Meine Familie soll nach meinem Tod versorgt sein, auch ohne direktes Erbe
Wir sind als Erbengemeinschaft uneinig über die Nachlassverteilung
Ein Miterbe blockiert die Erbteilung oder verweigert das Inventar

Unsicher? Schildern Sie uns Ihre Situation — wir helfen Ihnen gerne, die passende Leistung zu identifizieren.

Für alle Leistungen

Professionelle Standards

Anwaltliches Berufsgeheimnis

Vollständige gesetzliche Verschwiegenheit über alle Mandatsinhalte.

Schriftliche Vereinbarungen

Alle Absprachen zu Leistung und Honorar werden schriftlich fixiert.

Berufsrechtliche Zulassung

Alle Anwälte sind im Kanton Aargau zugelassen und BGFA-konform.

Aktuelle Rechtslage

Wir beraten nach dem aktuellen Recht, einschliesslich der Erbrechtsrevision 2023.

Bereit für das nächste Gespräch?

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen und besprechen mit Ihnen, wie wir weiterhelfen können.

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