Leistungsübersicht
Drei Leistungen –
ein Rechtsgebiet
Erbvorbezug und Ausgleichung, Stiftungsgründung, gerichtliche Erbteilung. Jede Leistung ist in sich abgeschlossen und wird mit der gleichen Sorgfalt angegangen.
← Zurück zur StartseiteUnser Ansatz
Wie wir ein Mandat angehen
Erstgespräch
Situationserfassung, erste Einschätzung, Klärung des Vorgehens
Mandatsvereinbarung
Schriftlicher Auftrag mit Honorar und Leistungsrahmen
Bearbeitung
Fachkundige Umsetzung mit laufender Mandantenkommunikation
Abschluss
Dokumentation, Abrechnung und Nachbereitung
Leistung 01
Erbvorbezug und Ausgleichung
Wer Vermögenswerte zu Lebzeiten auf künftige Erben überträgt, legt damit den Grundstein für die spätere Nachlassverteilung — gewollt oder ungewollt. Das Schweizer Erbrecht ordnet bestimmte Zuwendungen der Ausgleichungspflicht zu: Sie werden beim Tod des Erblassers rechnerisch dem Nachlass zugeschlagen und auf den Erbteil des Empfängers angerechnet.
Unser Service hilft, diese Zusammenhänge frühzeitig zu verstehen und zu dokumentieren. Wir prüfen bestehende Schenkungshistorien, berechnen mögliche Ausgleichungsansprüche und helfen dabei, die Absichten des Schenkers in einer Form zu fixieren, die späteren Auslegungsstreitigkeiten zuvorkommen kann.
Inhalte dieser Leistung
- Analyse bestehender Schenkungen und Vorempfänge
- Berechnung der Ausgleichungsansprüche
- Dokumentation der Zuwendungsabsichten
- Abstimmung mit dem bestehenden Nachlassplan
Pauschalpreis ab
CHF 440
Leistung 02
Stiftungs- und Fondsgründung
Eine Stiftung ist ein mächtiges Instrument der Nachlassplanung — wenn sie auf einem klaren Zweck und einer rechtssicheren Grundlage steht. Schweizer Familienstiftungen und gemeinnützige Stiftungen unterliegen unterschiedlichen Rechtsrahmen, und die Wahl des richtigen Vehikels hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Zielen des Stifters ab.
Wir begleiten den gesamten Gründungsprozess: von der Klärung des Stiftungszwecks über die Governance-Struktur bis zur Handelsregistereintragung. Unser Augenmerk gilt dabei nicht nur dem Formalen, sondern auch der inneren Stimmigkeit: Eine Stiftung, die zur persönlichen Vision des Stifters passt, hat bestand.
Inhalte dieser Leistung
- Zweckdefinition und Governance-Konzept
- Ausarbeitung Gründungsurkunde und Statuten
- Einholung notarieller Beglaubigung
- Handelsregistereintragung und Behördenkontakt
- Erstberatung für den operativen Betrieb
Pauschalpreis ab
CHF 1'080
Leistung 03
Erbteilungsklage und gerichtliche Teilung
Nicht jede Erbengemeinschaft findet auf dem Verhandlungsweg zu einer Einigung. Wenn Bewertungsfragen offen bleiben, Inventarstreitigkeiten eskalieren oder Grundsätzliches ungeklärt ist, kann die gerichtliche Erbteilung der einzige Weg zu einer rechtsgültigen Lösung sein.
Wir vertreten Ihre Interessen in diesem Verfahren — von der Klageeinreichung über Beweiserhebung und Verhandlung bis zur Vollstreckung des Urteils. Dabei behalten wir im Blick, dass familiäre Beziehungen das Verfahren oft überdauern. Unser Ziel ist ein Ergebnis, das rechtlich standhält und menschlich vertretbar ist.
Inhalte dieser Leistung
- Fallvorbereitung und Nachlassinventar
- Ausarbeitung der Klage und gerichtlicher Eingaben
- Koordination von Gutachtern und Sachverständigen
- Vertretung an Verhandlungen und Anhörungen
- Vollstreckung des Erbteilungsurteils
Pauschalpreis ab
CHF 2'700
Entscheidungshilfe
Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?
| Ihre Situation | Erbvorbezug | Stiftungsgründung | Erbteilungsklage |
|---|---|---|---|
| Ich möchte meinem Kind jetzt schon etwas zukommen lassen | — | — | |
| Ich will sicherstellen, dass spätere Erbstreitigkeiten vermieden werden | — | — | |
| Ich möchte einen Teil meines Vermögens dauerhaft einem bestimmten Zweck widmen | — | — | |
| Meine Familie soll nach meinem Tod versorgt sein, auch ohne direktes Erbe | — | — | |
| Wir sind als Erbengemeinschaft uneinig über die Nachlassverteilung | — | — | |
| Ein Miterbe blockiert die Erbteilung oder verweigert das Inventar | — | — |
Unsicher? Schildern Sie uns Ihre Situation — wir helfen Ihnen gerne, die passende Leistung zu identifizieren.
Für alle Leistungen
Professionelle Standards
Anwaltliches Berufsgeheimnis
Vollständige gesetzliche Verschwiegenheit über alle Mandatsinhalte.
Schriftliche Vereinbarungen
Alle Absprachen zu Leistung und Honorar werden schriftlich fixiert.
Berufsrechtliche Zulassung
Alle Anwälte sind im Kanton Aargau zugelassen und BGFA-konform.
Aktuelle Rechtslage
Wir beraten nach dem aktuellen Recht, einschliesslich der Erbrechtsrevision 2023.
Bereit für das nächste Gespräch?
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen und besprechen mit Ihnen, wie wir weiterhelfen können.
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