Titlisfels
Vorteile von Titlisfels

Was uns unterscheidet

Gute Gründe,
auf uns zu setzen

Erbrechtliche Beratung gibt es viele. Was Titlisfels ausmacht, ist die Verbindung aus juristischer Tiefenschärfe, menschlichem Verständnis und echter Verlässlichkeit.

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Übersicht

Was Titlisfels auszeichnet

Ausschliesslicher Erbrechtsfokus

Kein Allgemeinrecht, kein Schaufenster. Nur Erbrecht — in voller Tiefe.

Einfühlsames Vorgehen

Familiäre Situationen brauchen mehr als juristische Korrektheit.

Aargauer Verwurzelung

Kenntnis der Behörden, Gerichte und Notariate in der Region.

Nachvollziehbare Honorare

Klare Stundenätze und Pauschalangebote, bevor das Mandat beginnt.

Verständliche Kommunikation

Juristisches Fachwissen, erklärt in Sprache, die Menschen verstehen.

Verlässliche Rückmeldung

Auf Anfragen antworten wir innerhalb von zwei Werktagen.

Fachliche Tiefe durch Spezialisierung

Titlisfels berät ausschliesslich im Erbrecht. Das bedeutet: Unsere Anwälte sind nicht gleichzeitig in Mietrecht, Unternehmensrecht oder Strafsachen tätig, sondern widmen ihre volle berufliche Aufmerksamkeit dem Nachlassrecht. Diese Konzentration führt zu einer Vertrautheit mit dem Stoff, die in breit aufgestellten Kanzleien selten möglich ist.

  • Fundierte Kenntnis des ZGB-Erbrechts und der Revisionen
  • Vertrautheit mit kantonalen Behörden und Notariaten
  • Laufende Weiterbildung in Rechtsprechung und Praxis

Strukturierte Beratungsprozesse

Wir arbeiten nach klar definierten Abläufen: Erstgespräch, Situationsanalyse, schriftliche Mandatsvereinbarung, Beratung, Dokumentation. Dieser Rahmen schafft Orientierung für Mandanten — insbesondere in Situationen, die emotional belastend sind. Gleichzeitig stellt er sicher, dass keine wesentlichen Aspekte übersehen werden.

  • Strukturiertes Erstgespräch mit klarer Situationserfassung
  • Schriftliche Zusammenfassung nach jedem wesentlichen Schritt
  • Laufende Dokumentation für Mandanten und Behörden

Persönliche Begleitung statt Aktenbearbeitung

Bei Titlisfels haben Mandanten eine feste Ansprechperson, die ihr Mandat kennt. Kein Weiterreichen an Sachbearbeitende, kein Erklären von vorne. Wer ein Anliegen hat, erreicht die zuständige Person direkt — ohne Warteschleifen und ohne Umwege über Empfang oder Assistenz.

  • Persönliche Zuordnung zu einem Anwalt oder einer Anwältin
  • Direkte Erreichbarkeit während der Bürozeiten
  • Rückmeldung auf Anfragen innerhalb von zwei Werktagen

Ehrliche Kostentransparenz

Anwaltshonorare bereiten vielen Ratsuchenden Unbehagen, weil sie schwer einzuschätzen sind. Wir begegnen dem mit Offenheit: Vor Mandatsbeginn legen wir Stundensatz, voraussichtlichen Aufwand und Gesamtrahmen schriftlich dar. Etwaige Abweichungen besprechen wir rechtzeitig — nicht erst mit der Rechnung.

  • Schriftliche Honorarvereinbarung vor Mandatsbeginn
  • Pauschalpreise für klar umgrenzte Leistungen
  • Frühzeitige Information bei Abweichungen

Ergebnisorientiertes Arbeiten

Rechtliche Beratung ist kein Selbstzweck. Wir begleiten Mandanten bis zu einem belastbaren Ergebnis — sei das eine notarielle Urkunde, ein rechtskräftiges Urteil oder eine einvernehmliche Erbteilungsvereinbarung. Der Abschluss eines Mandats bedeutet für uns, dass das angestrebte Ziel erreicht wurde.

  • Klar definierte Ziele zu Beginn jedes Mandats
  • Aktive Steuerung des Verfahrensfortschritts
  • Abschlussbegleitung und Nachbereitung

Vergleich

Titlisfels im Vergleich

Was unterscheidet eine spezialisierte Erbrechtskanzlei von einer allgemeinen Anwaltskanzlei?

Merkmal Titlisfels Allgemeine Kanzlei
Erbrechtliche Spezialisierung
Feste Ansprechperson pro Mandat
Schriftliche Honorarvereinbarung Nicht immer
Pauschalpreise für Standardleistungen
Rückmeldung innerhalb 2 Werktagen Nicht garantiert
Kenntnis kantonaler Behörden (AG) Variiert
Erfahrung mit gerichtlichen Erbteilungen Selten

Alleinstellungsmerkmale

Was es bei uns gibt, nicht überall

Vorab-Situationsanalyse im Erstgespräch

Im ersten Gespräch erfassen wir Ihre Situation vollständig und geben Ihnen eine erste Einschätzung — bevor eine Mandatsvereinbarung unterzeichnet wird.

Verständliche Erklärung komplexer Sachverhalte

Wir verzichten auf Fachjargon im Mandantengespräch. Erbrechtliche Konzepte werden so erklärt, dass Entscheidungen auf echter Information basieren.

Erfahrung in Patchwork- und Mehrgenerationenfamilien

Die Familienstrukturen unserer Mandanten sind vielfältig. Wir beraten in Konstellationen mit Scheidungen, Wiederheiraten, Stiefkindern und gemischten Erbsituationen.

Stiftungsgründung aus einer Hand

Von der Zweckdefinition über die Gründungsstatuten bis zur Handelsregistereintragung begleiten wir den gesamten Gründungsprozess einer Schweizer Stiftung.

Anerkennungen

Auszeichnungen und Meilensteine

Schweizer Anwaltsverband

Zertifiziertes Mitglied seit 2012

Empfehlung Aargauischer Anwaltsverband

Auszeichnung 2023

340+ betreute Familien

Seit Kanzleigründung

Mitglied Stiftungsrat-Netzwerk CH

Seit 2019

Überzeugen Sie sich selbst

Ein unverbindliches Erstgespräch gibt Ihnen einen konkreten Eindruck davon, wie wir arbeiten und ob wir zueinander passen.

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